Startrecht bei Deutschen Meisterschaften
16.09.2020 08:00
Startmöglichkeiten für Ausländer bei Deutschen Meisterschaften sind (nun auch) in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) festgeschrieben.
Auszug aus der DLO, 5.2 Teilnahmerecht an Deutschen Meisterschaften
- 5.2.1 Sämtliche Meisterschaften sind grundsätzlich offen für alle Athleten, die die deutsche Staatsbürgerschaft und ein gültiges Startrecht für einen deutschen Verein/LG haben
- 5.2.4 Athleten der Seniorenklasse gem. § 7.1 mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind an Deutschen Senioren-Meisterschaften teilnahmeberechtigt, wenn sie ein gültiges Startrecht gem. § 4 ausschließlich für einen deutschen Verein/LG besitzen sowie die WMA Anerkennung (WMA Regelung Nr. 8 WORLD MASTERS ATHLETICSCHAMPIONSHIP RULES) des Startrechtes für die Deutsche Nationalmannschaft der Senioren für Internationale Meisterschaften nachweisen können.
Abschnitt 5.2.4 besagt, dass sich die Atlethin bzw. der Athlet aus dem Ausland verpflichtet, international nur für Deutschland zu starten. Die Verordnung gilt nicht nur für EU-Bürger.