Cornoaschutzverordnung NRW ab 22. Februar
20.02.2021 09:46
Quelle: # land.nrw/de/pressemitteilung/
Ergänzungen
- Die etwas gelockerteren Einschränkungen im Freien gelten ab dem 22. Februar.
- Und bei der Sport-Bildung ist folgendes möglich: "Einzelunterricht außerhalb geschlossener Räumlichkeiten", Präsenzunterricht und Vorbereitungen auf Prüfungen an Schulen sowie außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote.
- Der dauerhafte Mindestabstand von fünf Metern gilt auch für unterschiedliche Gruppe. Duschen und Umkleideräume in den Sportanlagen bleiben geschlossen.