Ausländerstartrecht für DM
Am Wochenende tagte der Verbandsrat. Zum Ausländerstartrecht erfolgte der folgende Beschluss einer Ergänzung zur DLO um einen neuen Absatz 5.2.4 als Sonderbestimmung für ausländische Athleten an Deutschen Meisterschaften:
„Athleten der Seniorenklasse gem. § 7.1 mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind an Deutschen Meisterschaften teilnahmeberechtigt, wenn sie ein gültiges Startrecht gem. § 4 ausschließlich für einen deutschen Verein/LG besitzen sowie die WMA Anerkennung (WMA Regelung Nr. 8 WORLD MASTERS ATHLETICS CHAMPIONSHIP RULES) des Startrechtes für die Deutsche Nationalmannschaft der Senioren für Internationale Meisterschaften nachweisen können.“
Die gilt bereits für die kommende Deutsche Senioren-Hallenmeisterschaft ab 28.02.2020 gelten. Eine Nachmeldung über den jeweiligen Landesverband soll ohne Nachmeldegebühr zugelassen werden.
Interpretation von Ue30LA: Die Regelung gilt somit ausländische Senioren-Athleten, die nicht international für ihr Heimatland starten und für die EM- bzw. WM-TeilnahmeTeilnahme für Deutschland freigegeben sind.