Ausländerstartrecht 2020
Auch 2020 gilt, dass Ausländer mit DLV-Startpass, nicht gleichberechtigt an Deutschen Meisterschaften teilnehmen dürfen. Die DLO drückt den Ausschluss von Ausländern bei Deutschen Meisterschaften indirekt und positiv formuliert aus: "Sämtliche Meisterschaften sind grundsätzlich offen für alle Athleten, die die deutsche Staatsbürgerschaft und ein gültiges Startrecht für einen deutschen Verein/LG haben. "
Die deutschen Leichtathletikverbände folgen nicht mehrheitlich dieser Regelung hinsichtlich des Ausländerstartrechtes des DLV bei ihren Meisterschaften. Dazu drei Beispiele:
Baden-Württemberg, Baden
Für die Teilnahmeberechtigung von Ausländern (Punkt 3.2) an Baden-Württembergischen, Badischen und Württembergischen Meisterschaften gelten abweichend von DLO §5, Abschnitt 2 ab 2020 die folgenden Regelungen: Ausländische Athleten Junioren U23 und älter, die ein gültiges Startrecht für einen Mitgliedsverein des Badischen oder des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes haben, sind teilnahmeberechtigt, wenn das Startrecht seit mindestens einem Jahr besteht.
Bayern
Für das Teilnahmerecht bei Bayerischen Meisterschaften für Ausländer, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger gilt : "Das Startrecht für bayerische Meisterschaften wird nach einer einjährigen Wartezeit ab der Ausstellung des Startpasses automatisch erteilt".
Norddeutschland
In den Teilnahmeberechtigung für Norddeutsche Leichtathletikmeisterschaften heißt es: "Alle Athleten mit gültigem Startrecht für einen Verein der Norddeutschen Leichtathletikverbände sind startberechtigt".